Die Krise um Covid-19 ist in aller Munde. Von der Zivilgesellschaft bis in die Führungsriegen der Großkonzerne gibt es niemanden, der nicht direkt oder indirekt von der aktuellen Situation betroffen ist. Einige Stimmen klingen lauter als andere. Dabei gehen besonders kleine Stimmen im Meer der aktuellen Debatte unter. Eine dieser kleinen Stimmen sind Auszubildende.
Das Duale Ausbildungssystem in Deutschland ist einzigartig. Zu gleichen Teilen sollen hier Theorie (meist in der Berufsschule) und Praxis (großteiles im Betrieb) vermittelt werden. Bestanden ist die Ausbildung nur, wenn man in beiden Bereichen die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt hat. Damit wird versichert, dass Berufseinsteiger*innen nicht nur „anpacken“ können, sondern auch die Hintergründe ihres Berufs verinnerlicht haben.
Aber welche Auswirkungen hat Corona auf die Duale Ausbildung in Deutschland?
In der aktuellen Zeit unterschieden wir stark zwischen zwei Berufsgruppen: Den systemrelevanten, nämlich dem Gesundheitssektor, dem Einzelhandel, der Grundversorgung und einigen mehr und den nicht systemrelevanten Berufen. Auszubildende sind selbstverständlich in beiden Bereichen anzutreffen. In beiden Bereichen gilt zurzeit aber besondere Achtung in Sachen Arbeits- und Ausbildungsrecht bzw. -pflicht.
Im sogenannten systemrelevanten Bereich gilt in Baden-Württemberg seit dem 16.03.2020 eine Ausnahme für die Arbeitszeit. Diese Unternehmen dürfen die tägliche Arbeitszeit, für eine begrenzte Dauer, auf 12 Stunden täglich ausweiten. Gerade diese Branchen sind es aber, in deren Betrieben wenig Betriebsräte gebildet oder gewerkschaftliche Strukturen aufgebaut sind. Das Risiko, dass es kein Überprüfungsorgan gesetzlicher Gegebenheiten gibt, ist groß. Kurz: Es gibt kein Organ im Betrieb, das überprüft ob Chef*in die Gesetze zur Ausbildung einhält. Die Lernenden werden hier noch größere Opfer von Ausbeutung, als vor der Krise. Konkret bedeutet das:
- Unkontrollierter Einsatz von Auszubildenden in reguläre Arbeitnehmertätigkeiten, trotz Gesetzeswidrigkeit (Auszubildendenrecht ungleich Arbeitnehmerrecht)
- Bruch von Ausbilderpflichten zum Zweck der Gewinnmaximierung
- Vernachlässigung des Ausbildungszwecks
In den nicht-systemrelevanten Berufen spiegelt sich genau das Gegenteil ab. Gerade in der Wirtschaft machen Arbeitgeber*innen-Verbände, IHK und Handwerkskammer Lobby dafür, dass Gesetze, die Auszubildenden wichtige Rechte zusprechen, gelockert oder abgeschafft werden. Die aktuelle Situation wird ausgenutzt um, auch nach der „Corona-Krise“ Tatsachen zu schaffen, die ausschließlich den Arbeitgebern nutzt. Beispielsweise sollte der §19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschafft werden. Dieser gibt vor, dass Auszubildende, selbst wenn der Ausbildungsbetrieb keine ordentliche Ausbildung bieten kann, weitere sechs Wochen Anspruch auf ihre Vergütung haben. Rechnet man mit der Mindestausbildungsvergütung, wird hier Lobby für 1,5 Monatsvergütungen x 515€ Ausbildungsvergütung (+Sozialversicherung) gemacht (*). Auch wenn der Ausbildungsbetrieb danach an Auszubildende Kurzarbeitergeld bezahlen will, sind 40% Einbußen von einer kleinen Vergütung schwerer, als von einem Gehalt. Für das Unternehmen bedeutet das einen sehr kleinen Betrag von etwas über 1.000€. Für Auszubildende, die begonnen haben, sich ein eigenes Leben aufzubauen (wofür die Ausbildungsvergütung gedacht ist) bedeutet das:
- Keinen Puffer um ggf. den Ausbildungsbetrieb zu wechseln
- Sofortige Einkommenseinbußen ohne, dass Ausgaben und Verbindlichkeiten wegfallen
- Fristloser Abbruch von Ausbildungsverhältnissen ohne Abschluss, welche ein stärkeres Risiko für Jugendarbeitslosigkeit bergen
Auch wenn die aktuelle Situation dazu beitragen kann, dass Auszubildende lernen ihrem Berufsbild, auch in Krisenverhältnissen, verantwortungsvoll nachzugehen, sind weder Ausbildungsrechte noch -pflichten ausgesetzt. Die Lernenden in den Ausbildungsbetrieben dürfen nicht die größten Opfer der aktuellen wirtschaftlichen Lage sein. Das Risiko von Einbrüchen zu Beginn einer Berufslaufbahn oder das, in jungen Jahren in eine Armutsspirale zu fallen, wiegen besonders schwer.
Wir müssen die Duale Ausbildung schützen, um
- Jugendarmut vorzubeugen
- Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern
(*) Der Bezug auf die Mindestausbildungsvergütung rührt daher, dass die Arbeitgeberverbände ihre Lobbyarbeit gegen das BBiG mit „kleinen und Mittelständischen Betrieben“ begründen. Im Gegensatz zu Unternehmen oder Konzernen werden in kleinen Betrieben der „systemrelevanten Berufe“ meist sehr geringe Ausbildungsvergütungen bezahlt.