Präambel
Die GRÜNE JUGEND Stuttgart sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der
jungen Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische
Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Nachhaltigkeit, Antikapitalismus, soziale Gerechtigkeit,
Frieden, Gleichstellung der Geschlechter, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität,
Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Wir bekennen uns zum Selbstverständnis der
Grünen Jugend und dem FINTA*-Statut der Grünen Jugend Baden-Württemberg. Transparenz
und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend
Stuttgart. Wir reflektieren uns und unsere Arbeit regelmäßig.


§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1. Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Stuttgart (GJ-S).
2. Die GRÜNE JUGEND Stuttgart ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis 90/ Die
Grünen Stuttgart, jedoch politisch und organisatorisch selbständig. Ihr
Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Stuttgart.
3. Die GRÜNE JUGEND Stuttgart ist ein Kreisverband der Grünen Jugend
Baden-Württemberg und des Bundesverbands der Grünen Jugend. Hierbei besitzt die
GRÜNE JUGEND Stuttgart Satzungs-, Personal,- und Programmautonomie.
4. Der Sitz der GRÜNE JUGEND Stuttgart ist Stuttgart.

§ 2 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Stuttgart verfolgt folgende Aufgaben:
1. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit,
2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von
Bündnis 90/Die Grünen,
3. Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen,
4. Vertretung der Ziele und Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Stuttgart innerhalb der
Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den
geltenden Beschlüssen.


§3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder der Grünen Jugend Baden-Württemberg, die im Tätigkeitsbereich der GRÜNE
JUGEND Stuttgart ihren Wohnsitz haben, sind automatisch auch Mitglieder der GRÜNE
JUGEND Stuttgart. Selbiges gilt für Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bis zum
vollendeten 28. Lebensjahr, sofern dem nicht widersprochen wurde.
2. Auf Wunsch kann beim Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg die
Mitgliedschaft in einem anderen Kreisverband als dem des Wohnsitzes formlos
beantragt werden.
3. Die Mitgliedschaft in mehreren Kreisverbänden ist ausgeschlossen.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag oder
durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht der Grünen Jugend
Baden-Württemberg. Eine Berufung vor dem Bundesschiedsgericht ist möglich, der
ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.
5. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern im Grüne Jugend Alter ist ausdrücklich erwünscht.
Das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht ist jedoch ausschließlich
Mitgliedern vorbehalten.


§4 Gliederung und Aufbau
1. Die GRÜNE JUGEND Stuttgart setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
2. Organe der GRÜNE JUGEND Stuttgart sind die Kreismitgliederversammlung (KMV), das
Aktiventreffen (AT), die Projektgruppen, der Vorstand, das Awarenessteam und die
Neumitgliederbeauftragten.
3. Projektgruppen werden von mindestens zwei Personen gegründet und arbeiten
niedrigschwellig und transparent.
4. Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Die anwesenden Mitglieder des Organes
können einzelne Personen sowie die Öffentlichkeit mit 2/3-Mehrheit ausschließen.


§5 Kreismitgliederversammlung (KMV)
1. Die KMV ist das oberste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Stuttgart.
Sie setzt sich aus allen anwesenden Stimmberechtigten zusammen. Sie findet
mindestens viermal im Kalenderjahr statt, idealerweise einmal pro Quartal. Eine der
KMVen stellt hierbei die Jahreshauptversammlung (JHV) dar. Sie wird vom Vorstand
elektronisch oder auf vorherigen Wunsch von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND
Stuttgart schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mit einer Frist von
mindestens 2 Wochen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand
einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das
Ersuchen ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Die KMV ist beschlussfähig, wenn
mindestens 5% der Mitglieder anwesend sind.
2. Die KMV
● bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der
GRÜNEN JUGEND Stuttgart,
● nimmt Berichte entgegen,
● beschließt über eingebrachte Anträge,
● wählt den Vorstand in geheimer Wahl
● entlastet den Vorstand
● wählt das Awarenessteam
● wählt die Neumitgliederbeauftragten
● beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
● nimmt ggf. den Finanzbericht entgegen,
● nimmt Bericht über den Stand der FINTA* Förderung entgegen,
● darf Voten vergeben.
3. Anträge sollten mindestens 7 Tage vor der KMV eingereicht werden, satzungsändernde
Anträge müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform beim
Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss mit Ablauf der Antragsfrist den
Mitgliedern die eingereichten Anträge zugänglich machen. Änderungsanträge sind bis
zum Beginn der Mitgliederversammlung möglich. Änderungsanträge an
satzungsändernde Anträge sind bis zu 7 Tagen vor der Mitgliederversammlung
möglich. Übernahmen und modifizierte Übernahmen sind bis zum Eintritt in den
jeweiligen Tagesordnungspunkt möglich. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied.
4. Die GRÜNE JUGEND Stuttgart trifft ihre Beschlüsse auf Mitgliederversammlungen,
soweit durch diese Satzung nicht anders bestimmt, mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder.
5. Beschlüsse der KMV sind schriftlich niederzulegen und den Mitgliedern zeitnah
zugänglich zu machen.


§6 Aktiventreffen (AT)
1. Die Aktiventreffen bestimmen die politische Arbeit der GRÜNEN JUGEND Stuttgart
zwischen den Kreismitgliederversammlungen.
2. Das Aktiventreffen
● beschließt über ständige Angelegenheiten,
● kontrolliert den Vorstand,
● trägt zur politischen Meinungsbildung bei,
● beschließt inhaltliche Anträge.
3. Der Vorstand soll die Mitglieder mindestens 3 Tage vorher über das Stattfinden des AT
informieren.


§7 Vorstand
1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung und des Aktiventreffens.
Er vertritt die GRÜNE JUGEND Stuttgart gegenüber Bündnis 90/Die Grünen und
gegenüber der Öffentlichkeit. Er soll regelmäßig den Landesvorstand der Grünen
JugendBaden-Württemberg über Projekte der Grünen Jugend Stuttgart informieren.
2. Lediglich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Stuttgart können dem Vorstand angehören.
3. Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch
Wahl eines neuen Vorstandes.
4. Der Vorstand setzt sich aus den beiden Sprecher*innen, der*dem politischen
Geschäftsführer*in, einem*r Schatzmeister*in, einer FINTA*-beauftragten Person und
einer Vielfaltsbeauftragten Person1 zusammen. Alle Vorstandsmitglieder sind
gleichberechtigt. Der*die Schatzmeister*in muss voll geschäftsfähig sein.
1Unter Vielfaltsaspekten werden diskriminierte Zugehörigkeiten verstanden. Personen die von folgenden
Formen der Diskriminierung betroffen sind, fallen unter den Vielfaltsaspekt: Antisemitismus, Ableismus,
Klassismus, Queerphobie, Rassismus, Xenophobie. Die Liste kann jederzeit erweitert werden.
5. Der Vorstand soll mindestens einmal jährlich über die politischen und
organisatorischen Arbeit sowie die Verwendung der Finanzen berichten.
6. Mindestens 50% der Plätze sind FINTA*-Personen vorbehalten. Mindestens eine der
Sprecher*innen muss eine FINTA*-Person sein. Die FINTA*-beauftragte Person muss
eine FINTA* Person sein. Sollte keine FINTA*-Person kandidieren oder gewählt werden,
bleibt dieser Platz unbesetzt. Es besteht keine Möglichkeit, diesen Platz zu öffnen.
Offene Plätze bleiben in diesem Fall unbesetzt. Ein FINTA*-Forum kann die Wahl der
offenen Plätze freigeben. Näheres regelt das FINTA*-Statut der Grünen Jugend
Baden-Württemberg.
7. Die Aufgaben der Sprecher*innen sind
● Vertretung der GRÜNEN JUGEND Stuttgart nach außen,
● Vertretung der GRÜNEN JUGEND Stuttgart innerhalb von Bündnis 90/Die
Grünen Stuttgart sowie innerhalb der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg.
8. Die Aufgaben der Politischen Geschäftsführung sind
● Koordination der Vorstandsarbeit,
● Koordination der Zusammenarbeit von Vorstand, Projektgruppen und
Mitgliedern und
● organisatorische Belange der GRÜNEN JUGEND Stuttgart
9. Die Aufgaben der FINTA*-beauftragten Person sind
● Förderung von FINTA* Personen, unter anderem durch Bereitstellung
regelmäßiger Austauschformate und
● Vorstellen eines Berichts über den aktuellen Stand der FINTA* Förderung bei
der Jahreshauptversammlung der GRÜNEN JUGEND Stuttgart.
10. Die Aufgaben der Vielfaltsbeauftragten Person sind
● Förderung von Vielfalt in der GRÜNEN JUGEND Stuttgart, unter anderem durch
Bereitstellung regelmäßiger Austauschformate.
● Vorstellen eines Berichts über den aktuellen Stand der Vielfalts-Förderung bei
der Jahreshauptversammlung der GRÜNEN JUGEND Stuttgart.
11. Aufgaben des*der Schatz*meisterin
● Vertretung der Grünen Jugend Stuttgart im Ring Politischer Jugend Stuttgart.
● Verwaltung der Finanzen der GRÜNEN JUGEND Stuttgart. Er*Sie ist als
Alleinverantwortliche*r berechtigt, Verträge zur Vermögensverwaltung
abzuschließen.
● Auf der Mitgliederversammlung berichtet der*die Schatzmeister*in über die
Verwendung der Finanzen.
● Die GRÜNE JUGEND Stuttgart bekennt sich zu den Grundsätzen des
Genderbudgetings. Hierüber soll der*die Schatzmeister*in der
Mitgliederversammlung einen Bericht vorlegen.
12. Die Aufgaben des Vorstands sind
● Ernennung einer Person innerhalb des Vorstands, die für die Koordination der
Social Media Präsenz und Aktivitäten zuständig ist,
● Koordination des politischen Engagements der Mitgliedschaft,
● Organisation regelmäßiger Veranstaltungen und
● Organisation und Leitung der Mitgliederversammlung
13. Der Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg ist über die Wahl zeitnah
zu informieren.
14. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss auf der
nächsten Mitgliederversammlung, spätestens aber nach 3 Monaten eine Nachwahl
stattfinden. Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder endet mit der des übrigen
Vorstandes.
15. Vorstandsmitglieder können von der Kreismitgliederversammlung entweder einzeln
oder gemeinsam abgewählt werden. Auf Wunsch von mindestens 5 Mitgliedern der
Grünen Jugend Stuttgart können einzelne oder mehrere Mitglieder des Vorstandes
ihres Amtes enthoben werden. Dies geht nur, wenn ein schwerwiegender Verstoß
gegen das Selbstverständnis der Grünen Jugend Stuttgart vorliegt. Die
Antragssteller*innen müssen ihren Antrag inhaltlich begründen. Ob der Grund
schwerwiegend ist, muss mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung
bestimmt werden. Der Antrag kann bei einer Mitgliederversammlung eingereicht
werden und bedarf einer 2/3-Mehrheit um angenommen zu werden. Dem Mitglied, das
des Amtes enthoben werden soll, muss Gelegenheit zur Stellungnahme auf einer
Mitgliederversammlung gegeben werden.


§8
Vorstandssitzung
1. Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern offen. Stimmberechtigt sind lediglich
Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder sind rechtzeitig über das Stattfinden dieser zu
informieren. Vorstandssitzungen sollten möglichst vermieden und ihre Inhalte im
Aktiventreffen oder auf Kreismitgliederversammlungen besprochen werden.
2. Die Vorstandssitzungen dienen in Ausnahmefällen der Vor- und Nachbereitung der
Arbeit der GRÜNEN JUGEND Stuttgart. Beschlussfähig sind diese, wenn mindestens
50% des Vorstandes anwesend sind.
3. Weitreichende politische und organisatorische Entscheidungen sind dem
Aktiventreffen und der Kreismitgliederversammlung vorbehalten.
4. Die Ergebnisse der Vorstandssitzung sind den Mitgliedern schriftlich zur Verfügung zu
stellen. Auf Aufforderung muss der Vorstand Entscheidungen und Prozesse gegenüber
dem Aktiventreffen und der Kreismitgliederversammlung darlegen.


§9 Awarenessteam
1. Die GRÜNEN JUGEND Stuttgart kämpft für eine Welt, in der jeder Mensch sicher und
ohne Diskriminierung in Freiheit leben kann. Deshalb wollen wir innerverbandlich und
auf unseren Veranstaltungen dafür sorgen, dass sich alle Menschen sicher und wohl
fühlen. Die GRÜNEN JUGEND Stuttgart verpflichtet sich, die angestrebten politischen
Werte auch in der innerverbandlichen Kommunikationskultur umzusetzen. Dazu
gehört, die Grenzen anderer Personen zu wahren, gewaltfrei zu kommunizieren und für
ein Gesprächsklima zu sorgen, in welchem wir am Besten gemeinsam für unsere Ziele
diskutieren, arbeiten und kämpfen können. Deshalb setzt die GRÜNEN JUGEND
Stuttgart ein Awarenesskonzept in Form eines Awarenessteams (AWT) ein. Im Fokus
steht die Verhinderung psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Wir als
Grüne Jugend Stuttgart setzen uns proaktiv und präventiv für ein solidarisches
Miteinander ein, welches jegliche Form der Gewalt ablehnt.
2. Das Awarenessteam setzt sich aus 4 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Stuttgart
zusammen, ist mindestens zur Hälfte mit FINTA* Personen zu besetzen und soll
idealerweise verschiedene Vielfaltsaspekte berücksichtigen. Für den Fall, dass
Mitglieder des Awarenessteams in einem konkreten Fall befangen und involviert sind,
sind diese in der betreffenden Angelegenheit von der Arbeit des Awarnessteams
ausgeschlossen. Über Befangenheit entscheidet die betroffene Person. Mitglieder des
Vorstands der GRÜNEN JUGEND Stuttgart dürfen nicht Mitglied des Awarenessteams
sein. In dem Fall, dass ein Posten unbesetzt bleibt, wird dieser bei der nächsten
Mitgliederversammlung gewählt. Wenn mehr als die Hälfte der Plätze im
Awarenessteam unbesetzt bleiben, werden die Aufgaben bis dahin übergangsweise
von einem Vorstandsmitglied übernommen.
3. Die Amtszeit des Awarenessteams beträgt ein Jahr. Die Wahl findet im Rahmen der
Jahreshauptversammlung statt.
4. Mitgliedern des Awarenessteams wird empfohlen, an Ausbildungsangeboten
teilzunehmen. Mögliche Schulungsthemen sind: Physische Gewalt, sexualisierte
Gewalt, psychische Gewalt, Erste-Hilfe-Kurse, Deeskalationsarbeit, gewaltfreie
Kommunikation und Antirassismus.
5. Das Awarenessteam und seine Mitglieder verpflichten sich zu Vertraulichkeit in
sämtlichen Belangen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an sie herangetragen werden.
Davon ausgenommen sind mit den Betroffenen abgesprochene Interventionen sowie
die Einschaltung der Polizei bei Eigen- oder Fremdgefährdung. Bei Unsicherheiten darf
sich das Awarenessteam anonym an entsprechende Beratungsstellen wenden.
6. Das Awarenessteam dient als Ansprechpartner*in für Menschen, die Redebebarf
haben, sich unwohl fühlen oder diskriminiert werden. Das Awarenessteam handelt
immer im Interesse der betroffenen Mitglieder. Es ist die Aufgabe aller Mitglieder der
Grünen Jugend Stuttgart und insbesondere des Vorstands, auf einen respektvollen
Umgang, eine angemessene Diskussionskultur und die persönlichen Grenzen der
Mitglieder zu achten. Das Awarenessteam hat die Aufgabe, die Grundstimmung bei
Veranstaltungen und in der Ortsgruppe im Auge zu behalten, auf eine angemessene
Diskussionskultur zu achten und bei Bedarf einzugreifen. Bei der Organisation von
Veranstaltungen, insbesondere solchen von längerer Dauer, ist Awarenessarbeit immer
mitzuplanen.


§10 Neumitgliederbeauftragte
1
. Die GRÜNE JUGEND Stuttgart wählt jährlich zwei Neumitgliederbeauftragte.
2. Ihre Aufgaben sind es, Ansprechpersonen für Neumitglieder und Interessierte zu sein,
Neumitgliedern das Ankommen in der GRÜNEN JUGEND Stuttgart zu erleichtern, sie zu
fördern und regelmäßig Neumitglieder- und Interessiertentreffen zu veranstalten.
3. Mindestens eine der beiden Personen muss eine FINTA* Person sein. Mindestens eine
der beiden Personen muss Teil des Awarenessteams sein.
§11 Allgemeine Bestimmungen
1. Wahlen sind geheim durchzuführen.
2. Bei Einzelwahlen ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Absolute Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht. Sollte dies keine*r Bewerber*in gelingen ist
im zweiten Wahlgang gewählt, wer die einfache Mehrheit, mindestens aber 20% der
abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.
3. Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang durchgeführt werden. Gibt es
mehr Bewerber*innen als Plätze, wird die Stimmenzahl auf 2/3 der Anzahl zu
besetzenden Plätze reduziert. Gewählt ist, wer die meisten, mindestens aber 20% der
gültigen, Stimmen erhält.
4. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine
Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt.
5. Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn die Anträge fristgerecht
eingereicht und den Mitgliedern weitergeleitet wurden.
6. Die Mitgliederversammlung kann Kandidaturen für Ämter und Mandate in anderen
Organisationen, insb. Bündnis 90/Die Grüne Stuttgart auf Antrag politisch unterstützen
(Votum). Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte Kandidatur im Interesse
der GRÜNEN JUGEND Stuttgart liegt, insb. dass die Kandidat*in geeignet ist, die
politischen Ziele und Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND Stuttgart in diesem Gremium
voranzubringen oder umzusetzen. Ein Votum berechtigt die Kandidat*in, es bei seiner
Bewerbung anzuführen und damit zu werben. Die Vergabe eines Votums ist nur nach
erfolgreich verabschiedetem Antrag möglich, indem nach dem FINTA*-Statut die Anzahl
der zu vergebenden Voten genau festgelegt wird. Liegt nur eine Bewerbung vor, muss
im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht werden. Andernfalls
wird kein Votum vergeben. Liegen mehrere Bewerbungen für die gleiche Position vor,
so erhält das Votum, wer die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Gelingt dies bei
der ersten Abstimmung niemandem, findet eine zweite Abstimmung zwischen den
beiden Personen statt, die im ersten Durchgang die jeweils meisten Stimmen auf sich
vereinigen konnten. Das Votum erhält, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich
vereinigt. Gelingt dies keiner der Bewerber*innen, so findet eine dritte Abstimmung
statt. An ihr nimmt nur teil, wer bei der vorangegangenen Abstimmung die meisten
Stimmen auf sich vereinigen konnte. Erhält er/sie* die absolute Mehrheit der Stimmen
im dritten Durchgang nicht, so gilt das Votum als verweigert. Liegen lediglich zwei
Bewerbungen für eine Position vor, so entfällt der erste Abstimmungsdurchgang.
Abweichende Verfahren können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
7. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Stuttgart.
8. Die Redeleitung setzt bei der Diskussionsleitung eine harte Quotierung durch. Dies
bedeutet, dass der erste Diskussionsbeitrag von einer FINTA* Person kommenmuss.
Anschließend können nur maximal so viele Beiträge von Nicht-FINTA* Personen wie
von FINTA* Personen gehört werden. Nach dem letzten Redebeitrag einer FINTA*
Person kann die Diskussion durch ein FINTA*-Votum weitergeführt werden.
9. FINTA* Forum: Sowohl in der Mitgliederversammlung als auch in allen anderen Treffen
und Sitzungen der GRÜNEN JUGEND Stuttgart, online und in Präsenz, kann ein FINTA*
Forum einberufen werden, sobald mindestens eine FINTA* Person dies wünscht.
FINTA* Menschen besprechen Anliegen in maximal einer Stunde in Abwesenheit der
weiteren Mitglieder und teilen nach dem Ende des FINTA* Forums dem gesamten
Gremium das Ergebnis mit. Die Organisator*innen sind idealerweise für ein
Parallelprogramm, in dem ein frauen- und genderpolitisches Thema behandelt wird, für
alle, die nicht am FINTA*Forum teilnehmen, verantwortlich.
Das FINTA* Forum kann folgende Beschlüsse fassen:
● Die Öffnung von FINTA* Plätzen in Ämtern, wenn sich keine FINTA* Person
findet, die für diesen Platz kandidiert.
● FINTA* Votum: eine nicht-bindende Empfehlung für einen Antrag oder eine
Entscheidung, die die Gruppe treffen muss.
● FINTA* Veto: Sollten die Abstimmungsergebnisse der gesamten Gruppe von der
Entscheidung des FINTA* Forums abweichen, wird das FINTA* Votum zum
FINTA* Veto mit aufschiebender Wirkung. Der Antrag kann dann erst bei der
nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.
10. Die Grüne Jugend Stuttgart verpflichtet sich aus ökologischen und Tierschutz-Gründen
dazu, auf ihren Veranstaltungen nur noch Nahrungsmittel zu Verfügung zu stellen, die
der veganen Ernährungsform entsprechen und kein Palmöl enthalten. Regionale,
ökologische und fair gehandelte Produkte werden bevorzugt.
11. Alle Veranstaltungen der Grünen Jugend Stuttgart müssen barrierefrei zugänglich sein.


§11 Auflösung
1. Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Stuttgart kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Kreismitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der
anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2. Das Restvermögen fällt, sofern die KMV nichts anderes beschließt, an Bündnis 90/Die
Grünen Stuttgart, mit der Auflage, es für die Förderung der Jugend in der Partei
einzusetzen.
3. Der Landesvorstand der GJBW ist über die Auflösung des Kreisverbands zu informieren.
Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung der Kreismitgliederversammlung vom 17.12.2023
in Kraft. Zuletzt geändert durch den Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom
17.12.2023.